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Digitales Signieren erfordert das Höchstmaß an Vertrauen und Sicherheit.

sproof ist zu 100% konform mit nationalen bzw. internationalen Vorschriften und Richtlinien für digitale Signaturen und digitale Signaturwerkzeuge.

DSGVO

Datenschutzgrundverordnung
Datenschutz ist unsere Mission und nicht nur ein Zusatz. sproof ist DSGVO-konform und erfüllt die Anforderungen eines der weltweit umfassendsten rechtlichen Rahmenwerke für den Datenschutz. sproof hostet alle seine Dienste innerhalb der EU und ohne Beteiligung von Drittländern. Zusätzliche anpassbare automatische Löschungen und strenge technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sichern die Privatsphäre unserer Kunden.

FDA

FDA 21 CFR Part 11
sproof sign entspricht der FDA 21 CFR Part 11. FDA 21 CFR Part 11 ist ein Code of Federal Regulations, der die Vorschriften der United States Food and Drug Administration (FDA) zu elektronischen Aufzeichnungen und elektronischen Signaturen (ERES) festlegt. Teil 11 definiert insbesondere die Kriterien, nach denen elektronische Aufzeichnungen und elektronische Signaturen als vertrauenswürdig, zuverlässig und gleichwertig mit Papieraufzeichnungen gelten.

eIDAS

Elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Vertrauensdienste
sproof ist eIDAS-konform und erfüllt die Anforderungen für rechtsverbindliche digitale Signaturen gemäß der EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen, die in Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern gelten. sproof sign kann auch Signaturen gemäß dem Schweizer Zert-ES für rechtsverbindliche digitale Signaturen in der Schweiz erstellen.

IÖB

IÖB-Auszeichnung
sproof sign ist für die öffentliche Verwaltung geeignet und vom IÖB ausgezeichnet. Ein österreichisches Expertengremium hat sproof sign geprüft und mit dem IÖB-Siegel ausgezeichnet, das sproof sign als ein für die Erstellung und Sammlung digitaler Signaturen geeignetes Werkzeug für die öffentliche Verwaltung kennzeichnet.

“Kompromissloser Datenschutz ist für uns kein Add-On, sondern das Fundament einer souveränen Lösung für den europäischen Markt”

Dr. Clemens Brunner

CEO & Co-Founder, sproof GmbH

Wir ermöglichen EU-weites Einholen rechtsgültiger Signaturen.

Wir haben mehr als 60% aller Anbieter für qualifiziertes Signieren in Europa integriert. Internationale Umlaufbeschlüsse können in wenigen Minuten abgewickelt werden.
Gehen Sie kein Risiko ein. 
Setzen Sie auf sicherste Vertragsprozesse.

Es gibt es drei Qualitätsstufen für digitales Signieren. 
Wir haben uns auf maximale Beweiskraft und Sicherheit spezialisiert.

Einfache elektronische Signatur (EES)

Die einfache elektronische hat keine Beweiskraft bzw. kann eine schriftlich getätigte Unterschrift keinesfalls ersetzen. Im Falle des Einverständnis beider Vertragsparteien kann diese Methode eine gangbare Möglichkeit seien. Ein gängiges Beispiel für die einfache Unterschrift ist ein hochgeladenes Foto oder ein Scan einer Unterschrift, welche auf einem Dokument platziert werden.

Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)

Jede Signatur die mit unserer Plattform getätigt wird, erreicht bereits das hohe Sicherheitslevel, welches die fortgeschrittenen elektronische Signatur (FES) garantiert. Dabei wird der/die Unterzeichner*in z.B mithilfe der Mail-Adresse zusätzlich identifiziert. Somit hat diese Art digital zu signieren bereits für viele Anwendungsfälle eine ausreichende Beweiskraft.

Qualifizierte elektronische Signature (QES)

Die qualifizierte digitale Signatur ist laut eIDAS Verordnung gesetzlich der handschriftlichen Unterschrift zu 100% gleichgestellt und erfüllt die allerhöchsten Qualitätskriterien. Bei Verträgen mit Schriftlichkeitserfordernis und hohen Ansprüchen an die Beweiskraft und das Vertrauen aller Vertragsparteien sollte deshalb nur die qualifizierte Signatur verwendet werden. sproof hat sich speziell auf diese Art digital zu Signieren spezialisiert.

Häufig gestellte Fragen

Ist die digitale Signatur zu 100% rechtsgültig?

Werden mit sproof sign regelmäßige Penetrationstests durchgeführt?

Welche e-Signaturstandards bietet sproof sign für Ihr Unternehmen an?

Wie ist die IT-Security sichergestellt? (Gibt es dazu auch Dokumente/Zertifizierungen?)

Wie lange dauert es, sproof mittels API in bestehende Workflows zu integrieren?

Warum sollten Unternehmen auf europäische Tools setzen?

Wo stehen die Server von sproof sign?

Ist sproof sign DSGVO-konform?

Welche Rechts-, Sicherheits- und Compliancebestimmungen erfüllt sproof sign?

Komme ich auch über sproof sign zu einer qualifizierten Unterschrift?

Was ist der Unterschied zwischen einer fortgeschrittenen und einer qualifizierten digitalen Unterschrift?

Sind mit sproof sign erstellte Signaturen rechtsgültig?

Wann brauchen Sie eine qualifizierte elektronische (QES) Unterschrift?

Andere reden. Wir rechnen. 
Lernen Sie die Vorteile der Signatur in Zahlen kennen.

“Wir verstehen es, das Potential der digitalen Signatur abhängig von den Anwendungsfällen und der Unternehmenskultur ehrlich einzuschätzen.” - Heidi Boller, Head of Sales 

Warum sproof sign?Höchste Sicherheit und Konformität gepaart mit einer “All-in-One”-Funktionalität machen sproof sign zur europäischen Top-Alternative auf dem Markt der e-Signatur-Plattformen. Zu 100% in Europa entwickelt und gehostet.
sproof sign ist in Q3 und Q4 2023 sowie Q1 2024 der am besten und am häufigsten bewertete Anbieter in der Kategorie “e-Signatur” auf der unabhängigen Bewertungsplattform OMR Reviews.