Die qualifizierte digitale Signatur ist gesetzlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Bei Verträgen mit Schriftlichkeitserfordernis sollte deshalb nur die qualifizierte Signatur verwendet werden.
Die qualifizierte digitale Signatur ist gesetzlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Bei Verträgen mit Schriftlichkeitserfordernis sollte deshalb nur die qualifizierte Signatur verwendet werden.