Der Linde Verlag - seit 1925 Fachverlag für Literatur zum Thema Recht, Wirtschaft und Steuern - geht mit sproof, dem Salzburger Experten im Bereich digitaler Signaturen im europäischen Raum eine Kooperation ein. Neben der Einführung der Technologie im gesamten Verlagshaus innerhalb der nächsten Wochen, besteht die Kooperation auch aus einer Beteiligung an dem Unternehmen selbst.
„Der Linde Verlag publiziert über 270 neue Fach- und Sachbücher sowie e-Books und dazu 19 Fachzeitschriften jährlich. Die Lösung von sproof ermöglicht uns die Unterzeichnung von allen Verträgen, beispielsweise mit Autorinnen und Autoren, oder auch sonstige alltägliche Vereinbarungen einfach, schnell, sicher und komplett DSGVO konform abzuwickeln“, sagt Benjamin Jentzsch, Geschäftsführer und Inhaber des Linde Verlags.
Der Verlag führt die e-Signatur-Lösung des LegalTech-Startups sproof flächendeckend ein und gibt zudem auch ein Investment bekannt.
Neben der Einführung der Technologie im gesamten Verlagshaus innerhalb der nächsten Wochen, besteht die Kooperation auch aus einer Beteiligung an dem Unternehmen selbst. Zudem wird auf eine partnerschaftliche Vertriebsstrategie gesetzt um gemeinsame Zielgruppen mit vereinter Kraft ansprechen zu können.
vlnr.: Dr. Fabian Knirsch (CTO, sproof), Benjamin Jentzsch (CEO, Linde Verlag), Dr. Clemens Brunner (CEO, sproof)
Auch bei sproof herrscht Begeisterung über die Zusammenarbeit mit Linde: „Digitale Signaturlösungen erfordern aufgrund ihrer Verbindlichkeit einerseits auf der Nutzer- aber andererseits auch auf der Herstellerseite ein Höchstmaß an Verantwortung. Es ist eine ganz besondere Ehre, dass wir den Linde Verlag, als traditionsreichen Fachverlag für Rechts-, Wirtschafts- und Steuerliteratur, von sproof überzeugen und das Vertrauen gewinnen konnten“, sagt Fabian Knirsch, Gründer und CTO von sproof.
Rechtsgültigkeit und Datenschutz im Vordergrund
Welche Anforderungen digitale Signaturen erfüllen müssen, ist in der Europäischen Union im Rahmen der eIDAS-Verordnung geregelt. Zu den Anforderungen und der Umsetzung derer ist in dieser Verordnung vor allem auch der rechtliche Status geregelt. Auch der Datenschutz spielt eine besondere Rolle, da es nicht unbedingt selbstverständlich ist, dass ein Anbieter von digitalen Signaturen DSGVO-konform arbeitet.
„Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, digital zu unterschreiben: einfach, fortgeschritten und qualifiziert. Trotz des gleichen Aussehens der digitalen Signaturen auf dem finalen Dokument, sind der Status der jeweiligen Art der digitalen Signatur und ihre Verbindlichkeit unterschiedlich“, fügt Fabian Knirsch von sproof hinzu. Nur die sogenannten Qualifizierten Elektronischen Signaturen, auch QES, sind rechtlich der handschriftlich getätigten Unterschrift gleichgestellt. Dies ist in Österreich im §4 Abs. 1 Signaturgesetz festgelegt.
Im Sinne des Datenschutzes sind zudem einerseits die gesetzlichen Anforderungen im Sinne der DSGVO zu erfüllen und andererseits sind auch von der IT-Struktur bestimmte Anforderungen an die Sicherheit zu gewährleisten. „Die Daten werden ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union gespeichert und verarbeitet. Jeglicher USA-Bezug wird vermieden, da dies nicht DSGVO-konform wäre“, sagt Fabian Knirsch abschließend.